Gynäkologische Operationen

Qualitätsmerkmal: Begründete beidseitige Eierstock-Entfernung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die operative beidseitige Entfernung der Eierstöcke begründet gewesen ist, d.h. wenn nach der Operation festgestellt wird, dass bei der Patientin tatsächlich erkranktes Gewebe oder beeinträchtigende Zysten vorhanden waren.

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Zysten an den Eierstöcken werden oft zufällig bei Routine-Untersuchungen entdeckt. In den meisten Fällen verursachen sie keine Beschwerden und bilden sich von selbst zurück. Krankheits-Status erhalten Zysten, wenn sie zu Zyklus-Störungen, schmerzhaften oder irregulären Blutungen, z.B. nach den Wechseljahren, Unterleibsschmerzen, Verstopfung oder starkem Unwohlsein führen. In aller Regel beobachtet der Gynäkologe den Verlauf einer Zyste über mehrere Monats-Zyklen; die Untersuchung erfolgt mit Ultraschall.

Bildet sich die Zyste nicht zurück, vergrößert sie sich oder verursacht sie Beschwerden, sollte sie operativ entfernt werden. Dies geschieht heute in der Regel schonend per Schlüsselloch-Technik durch einen laparoskopischen Eingriff („Bauchspiegelung“), der inzwischen sogar durch den Nabel durchgeführt werden kann. Eine komplette beidseitige Entfernung der Eierstöcke und der Eileiter hingegen sollte unbedingt vermieden werden. Diese Maßnahme wurde früher häufiger durchgeführt, wenn bei der Patientin kein Kinderwunsch mehr vorlag, um einer Neubildung von Zysten vorzubeugen. Eine Entfernung sollte jedoch nur noch dann in Betracht kommen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Tumorbildung besteht, denn sie kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Frauen haben. Sie führt nicht nur zum Verlust der Gebärfähigkeit und zu früher einsetzenden Wechseljahren, sondern sie erhöht auch das Risiko für Osteoporose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustkrebs und Demenz, wie verschiedene Studien belegen. Bei Frauen in und nach den Wechseljahren sind diese Risiken zwar geringer, dennoch sollten auch hier die Eierstöcke nur in gut begründeten Fällen entfernt werden.

Die folgenden beiden Schaubilder zeigen, wie häufig die beidseitige Entfernung der Eierstöcke begründet war, weil tatsächlich erkranktes Gewebe oder eine beeinträchtigende Zyste festgestellt wurde:

  • Erstes Schaubild: bei Patientinnen bis 45 
  • Zweites Schaubild: bei Patientinnen von 46 bis 55 Jahre

So häufig wurde bei Patientinnen bis 45 Jahre nach der beidseitigen Entfernung der Eierstöcke tatsächlich erkranktes Gewebe bzw. eine beeinträchtigende Zyste festgestellt, d.h. die Operation war begründet

 
St. Joseph-Stift
Klinikum Bremerhaven
Bremen-Nord
Links der Weser
DIAKO
Bremen-Mitte
 
Bremen gesamt
Bund gesamt
 
  • 2018
     100 %
     100 %
     100 %
     98,9 %
     97,1 %
     96,3 %
     
     98,6 %
     98,9 %
    2018
  • 2019
     98,9 %
     97,5 %
     98,3 %
     100 %
     100 %
     95,2 %
     
     98,4 %
     98,9 %
    2019
  • 2020
     100 %
     100 %
     100 %
     100 %
     98,3 %
     100 %
     
     99,8 %
     99,1 %
    2020

So häufig wurde bei Patientinnen von 46 bis 55 Jahre nach der beidseitigen Entfernung der Eierstöcke tatsächlich erkranktes Gewebe bzw. eine beeinträchtigende Zyste festgestellt, d.h. die Operation war begründet.

 
Links der Weser
St. Joseph-Stift
Klinikum Bremerhaven
DIAKO
Bremen-Mitte
Bremen-Nord
 
Bremen gesamt
Bund gesamt
 
  • 2018
     87,2 %
     80,0 %
     72,7 %
     72,4 %
     70,0 %
     68,2 %
     
     76,1 %
     80,0 %
    2018
  • 2019
     82,9 %
     88,9 %
     68,2 %
     78,6 %
     75,9 %
     87,5 %
     
     80,3 %
     80,4 %
    2019
  • 2020
     93,8 %
     66,7 %
     73,7 %
     70,0 %
     80,0 %
     94,1 %
     
     81,4 %
     79,9 %
    2020