Gynäkologische Operationen

Qualitätsmerkmal: Begründete Entfernung eines Eierstocks oder Eileiters

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die operative Entfernung eines Eierstocks oder eines Eileiters begründet gewesen ist, d.h. wenn nach der Operation festgestellt wird, dass bei der Patientin tatsächlich erkranktes Gewebe oder beeinträchtigende Zysten vorgelegen haben.

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Zysten an einem Eierstock werden oft zufällig bei Routine-Untersuchungen entdeckt. In den meisten Fällen verursachen sie keine Beschwerden und bilden sich von selbst zurück. Krankheits-Status erhalten Zysten, wenn sie zu Zyklus-Störungen, schmerzhaften oder irregulären Blutungen, z.B. nach den Wechseljahren, Unterleibsschmerzen, Verstopfung oder starkem Unwohlsein führen. In aller Regel beobachten die Gynäkologen den Verlauf einer Zyste über mehrere Monats-Zyklen; die Untersuchung erfolgt mit Ultraschall. Eine operative Entfernung des betroffenen Eierstocks und ggf. des Eileiters sollte nur in begründeten Fällen vorgenommen und möglichst vermieden werden, denn ein solcher Eingriff kann sich nachteilig auf die Fruchtbarkeit auswirken. Auch steigt das Krankheitsrisiko (z.B. Osteoporose) sowie das Risiko, dass die Menopause früher einsetzt. Nach der Operation ist das entfernte Gewebe unbedingt zu untersuchen, um eine genaue Diagnose stellen und eine bösartige Erkrankung ausschließen zu können. Diese Gewebe-Untersuchung gibt gleichzeitig Aufschluss darüber, ob die Operation überhaupt notwendig war.

So häufig wurde nach der Entfernung eines Eierstocks bzw. Eileiters tatsächlich erkranktes Gewebe bzw. eine beeinträchtigende Zyste festgestellt, d.h. die Operation war begründet

 
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Bremen gesamt
Bund gesamt
 
  • 2018
     100 %
     100 %
     93,6 %
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     88,2 %
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    2018
  • 2019
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     95,0 %
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     93,8 %
     92,2 %
    2019
  • 2020
     93,6 %
     100 %
     100 %
     91,1 %
     100 %
     95,7 %
     
     95,7 %
     92,2 %
    2020