Krankenhaus-Hygiene

Maßnahmen zum Infektionsschutz

Aufgabe der Krankenhäuser ist es, neben der Behandlung der Erkrankungen oder Verletzungen, eine Übertragung von Keimen nicht nur zwischen Patienten zu verhindern, sondern auch zwischen Patienten, Personal und Besuchern. Die Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven führen zahlreiche Maßnahmen durch, um die Verbreitung von Keimen – insbesondere von resistenten Erregern – zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren stark ausgeweitet.

Routine-Tests auf MRSA (Screening)

Beim Umgang mit MRSA-Patienten ist es ein großer Unterschied, ob diese mit MRSA-Bakterien lediglich besiedelt sind oder ob sie damit infiziert sind. Bei einer MRSA-Besiedelung haben sich die Bakterien nur auf der Haut oder in den Schleimhäuten eingenistet, bei einer Infektion sind sie bereits in den Körper eingedrungen und können dort schwer wiegende Erkrankungen wie Wundinfektionen, Lungenentzündungen oder Blutvergiftungen hervorrufen. Längst nicht jeder besiedelte Patient ist infiziert, aber es besteht das Risiko, dass die Keime auf andere Patienten übertragen werden – z.B. durch das Krankenhauspersonal oder durch Kontakte zwischen Patienten.

Um besiedelte Patienten zu identifizieren, wird in den Bremer und Bremerhavener Krankenhäusern bei bestimmten Patientengruppen ein so genanntes Selektives Aufnahme-Screening nach den Vorgaben des MRE-Netzwerks Bremen durchgeführt. Getestet werden alle Patienten bei der Aufnahme ins Krankenhaus, die ein erhöhtes Risiko haben, MRSA-Träger zu sein, zum Beispiel:

  • Patienten mit bekannter MRSA-Besiedelung
  • Patienten mit einem Krankenhausaufenthalt im Ausland während der vergangenen zwölf Monate
  • Patienten aus Altenpflegeeinrichtungen
  • Patienten, die während eines Krankenhaus- oder anderen stationären Aufenthalts Kontakt zu MRSA-Trägern hatten (z.B. im selben Zimmer untergebracht waren)
  • Patienten, die in den vergangenen zwölf Monaten mehr als drei Tage im Krankenhaus verbracht haben
  • Patienten, die beruflich direkten Kontakt zu Tieren in der landwirtschaftlichen Tiermast haben (Schweine)
  • chronisch pflegebedürftige Patienten
  • Patienten mit offenen Zugängen (z.B. Luftröhren-Kanüle, Sonde, Blasenkatheter)
  • Dialyse-Patienten
  • Patienten mit Wunden
  • Patienten mit Brandverletzungen

Bremen geht damit über die Anforderungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hinaus. Die Kosten für die Durchführung des Selektiven Aufnahme-Screenings werden den Krankenhäusern nicht gesondert erstattet.

Schutzmaßnahmen bei MRSA-positiven Patienten

Mit MRSA besiedelte Patienten werden im Krankenhaus in der Regel räumlich getrennt von anderen Patienten untergebracht. Im Umgang mit ihnen gelten besondere Schutzmaßnahmen sowohl für das Klinikpersonal als auch für Besucher (Schutzkittel, ggf. Mund-Nasenschutz und ggf. Einmalhandschuhe). Die direkte Umgebung und Gebrauchsgegenstände dieser Patienten werden besonders häufig desinfiziert, Pflegeutensilien nach Gebrauch sicher entsorgt sowie Bettwäsche, Handtücher und sämtliche Kleidung täglich gewechselt und gewaschen. Sofern es sich nicht um Akutpatienten handelt, die sofort behandelt werden müssen, werden Patienten, die mit MRSA-Keimen besiedelt sind, zunächst durch bestimmte Behandlungsmaßnahmen von den Keimen befreit.

Bei Akutpatienten, die mit MRSA besiedelt sind und umgehend behandelt werden müssen, werden vor, während und nach der Operation bzw. Therapie besondere Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine Übertragung der MRSA-Bakterien auf die Umgebung zu verhindern. Sobald es möglich ist, erfolgt dann die so genannte Sanierung dieser Patienten, also eine Behandlung zur Befreiung von den Bakterien.

Händedesinfektion: „AKTION Saubere Hände“

Die Händedesinfektion gilt generell als wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung von Krankenhausinfektionen und zur Verhinderung einer Übertragung von Erregern – nicht nur bei MRSA-Patienten. Vor und nach jedem direkten Patientenkontakt müssen Ärzte, Pflegepersonal oder Therapeuten die Hände gründlich mit einem Händedesinfektionsmittel einreiben. Die meisten Krankenhäuser im Land Bremen nehmen an der „AKTION Saubere Hände“ teil, der nationalen Kampagne zur Förderung der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen, die vom Bundesministerium für Gesundheit und der Weltgesundheitsorganisation WHO unterstützt wird.

Weitere Maßnahmen

Alle Krankenhäuser sind angehalten, die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten, zum Beispiel durch:

  • Vorbeugende Antibiotika-Gabe vor bestimmten Operationen zur Vermeidung von Infektionen
  • Durchführung von regelmäßigen mikrobiologischen Umgebungsuntersuchungen
  • Regelmäßige interne Begehungen und Audits (Untersuchungen) aller Bereiche des Krankenhauses
  • Beteiligung der Krankenhaushygiene bei Baumaßnahmen
  • Beteiligung der Krankenhaushygiene bei der Beschaffung Produkte und Verfahren, die Einfluss auf die Hygiene haben können
  • Beratung von Patienten und Angehörigen
  • Beratung aller Berufsgruppen bei allen Fragen zur Hygiene

Qualitätsergebnisse beim Infektionsschutz

Gezielte Informationen und Qualitätsvergleiche zur Infektionsprävention in der Geburtshilfe finden Sie im Bremer Krankenhausspiegel unter: