Herzschrittmacher-Einsatz

Qualitätsmerkmal: Leitlinien-gerechte Behandlung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die Entscheidung zur Implantation eines Herzschrittmachers und die Wahl des Schrittmachers möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmen.

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Ein Herzschrittmacher sollte möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn dies medizinisch ausreichend begründet ist. Als Entscheidungshilfe dienen den Ärzten medizinische Leitlinien, die darüber Auskunft geben, welche Behandlung bei welcher Form von Herzrhythmus-Störungen die beste ist. Genauso vielfältig wie das Krankheitsbild ist das Spektrum der Schrittmacher: Man unterscheidet in der Regel zwischen Ein- und Zweikammer-Systemen, bei denen eine oder zwei Elektroden ins Herz geführt werden. Der Arzt hat die Aufgabe, den Beschwerden des Patienten entsprechend und gemäß den Leitlinien den richtigen Schrittmacher auszuwählen. Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt.

Die folgenden zwei Schaubilder zeigen, wie häufig die Ärzte in Bremen und Bremerhaven gemäß den Leitlinien behandeln.

So häufig wird bei Patienten die Entscheidung zur Implantation gemäß den Leitlinien getroffen

 
Rotes Kreuz Krh.
AMEOS Kl. Mitte Bhv.
Links der Weser
Bremen-Nord
St. Joseph-Stift
Klinikum Bremerhaven
 
Bremen gesamt
Bund gesamt
Bremen-Ost
 
  • 2018
     100 %
     97,7 %
     97,4 %
     97,0 %
     95,4 %
     92,0 %
     
     96,3 %
     92,8 %
    Keine Teilnahme
    2018
  • 2019
     95,0 %
     95,9 %
     95,9 %
     98,4 %
     94,4 %
     94,2 %
     
     95,6 %
     93,6 %
     88,9 %
    2019
  • 2020
     100 %
     83,9 %
     97,8 %
     100 %
     92,2 %
     91,8 %
     
     95,6 %
     94,2 %
     100 %
    2020

So häufig wurde bei Patienten mit langsamem Herzschlag der Schrittmacher gemäß den Leitlinien ausgewählt

 
St. Joseph-Stift
Links der Weser
Klinikum Bremerhaven
Bremen-Nord
Rotes Kreuz Krh.
AMEOS Kl. Mitte Bhv.
 
Bremen gesamt
Bund gesamt
Bremen-Ost
 
  • 2018
     100 %
     99,4 %
     99,0 %
     98,5 %
     95,5 %
     94,7 %
     
     98,8 %
     98,6 %
    Keine Teilnahme
    2018
  • 2019
     100 %
     98,5 %
     100 %
     98,4 %
     94,9 %
     97,8 %
     
     98,5 %
     98,6 %
     88,9 %
    2019
  • 2020
     99,0 %
     98,4 %
     99,1 %
     98,2 %
     91,7 %
     98,1 %
     
     98,1 %
     98,5 %
     100 %
    2020