Über den Krankenhausspiegel
Prüfgremien
Die Inhalte der Prüfverfahren und die Indikatoren (Qualitätsmerkmale) zur Messung der Behandlungsqualität in den Kliniken wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Auf Bundesebene führt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) das Qualitätssicherungsverfahren durch.
Die Landesarbeitsgemeinschaften und die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung
Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Qualitätssicherungsvorgaben sind auf Landesebene die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) verantwortlich. Die Vertragspartner der LAG Bremen sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung sowie die Landeskrankenhausgesellschaft. Die Geschäftsstelle der LAG Bremen ist das Qualitätsbüro Bremen. In anderen Bundesländern nennen diese sich Geschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS).
Die von den Kliniken gelieferten Daten werden vom IQTIG ausgewertet. Wenn Kliniken bei einzelnen Indikatoren vom Zielbereich abweichende Ergebnisse haben, führen die Geschäftsstellen für Qualitätssicherung der Landesarbeitsgemeinschaften – unterstützt von Fachkommissionen – so genannte Stellungnahmeverfahren mit den betreffenden Kliniken durch. Im Land Bremen ist dafür das Qualitätsbüro Bremen zuständig.


















