Über den Krankenhausspiegel

Prüfgremien

Die Inhalte der Prüfverfahren und die Indikatoren (Qualitätsmerkmale) zur Messung der Behandlungsqualität in den Kliniken wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Auf Bundesebene führt seit Januar 2016 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) das Qualitätssicherungsverfahren durch.

Die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung

Die von den Kliniken gelieferten Daten werden von Geschäftsstellen zur Qualitätssicherung in jedem Bundesland ausgewertet und beurteilt. Auf Landesebene ist das Qualitätsbüro Bremen für die Arbeit mit den Krankenhäusern, den Landesfachgremien und dem Lenkungsausschuss zuständig. Das Qualitätsbüro Bremen wird von der Krankenhausgesellschaft, den Krankenkassen, dem Pflegerat und der Ärztekammer getragen.