Über den Krankenhausspiegel

Das Prüfverfahren

Seit dem Jahr 2001 werden in deutschen Krankenhäusern – im Rahmen der gesetzlichen externen Qualitätssicherung nach § 135a und 137 Sozialgesetzbuch V – Daten erhoben, aus denen hervorgeht, welche Kliniken eine bestimmte Behandlungsqualität erreichen und in welchen es noch Verbesserungsbedarf für einzelne Aspekte der Behandlung gibt. Aus den Daten geht auch hervor, inwieweit die Kliniken ihrer Pflicht zur Dokumentation jeder einzelnen Behandlung nachkommen. Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene externe stationäre Qualitätssicherung. 

Daten von knapp 1.800 Krankenhausstandorten

Etwa 1.450 Kliniken mit fast 1.800 Standorten beteiligen sich verpflichtend an der so genannten datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS). Dabei wird die Qualität der stationären Versorgung bei 15 QS-Verfahren, die z.T. mehrere Leistungsbereiche (Krankheiten bzw. Behandlungsverfahren) enthalten, anhand von mehreren hundert Indikatoren (im Krankenhausspiegel: Qualitätsmerkmale) erfasst und ermittelt. Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Bild der Patientenversorgung in Deutschland, zum Beispiel: "Bei 1,6 Prozent aller Patienten, die einen Herzschrittmacher implantiert bekommen, sind Verschiebungen von Sonden oder Fehlfunktionen des Herzschrittmachers aufgetreten." oder: "92,6 Prozent der Patienten mit einer schweren Lungenentzündung werden im Krankenhaus frühzeitig wieder mobilisiert."

Stärken und Schwächen finden

Diese Ergebnisse werden auf Bundesebene und auf Landesebene jedes Jahr aufs Neue ausgewertet und veröffentlicht. Sie geben einen Überblick über das Leistungsvermögen der deutschen Krankenhäuser, ohne jedoch auf einzelne Kliniken namentlich einzugehen. Ziel der Veröffentlichung dieser allgemeinen Leistungsdaten ist es, Stärken und Schwächen bei der Behandlung darzustellen, Lösungsansätze zu entwickeln und auf Dauer die Behandlungsqualität zu verbessern.

Qualitätsberichte der Krankenhäuser

In den Veröffentlichungen können einzelne Krankenhäuser nicht identifiziert werden. Die Kliniken selbst erhalten gesondert ihre Einzelergebnisse. Aus ihnen erfahren sie, wo sie im Leistungsvergleich stehen, in welchen Bereichen sie eventuell besser als der Durchschnitt sind und wo es noch Defizite gibt. Jede Klinik ist seit 2013 verpflichtet, jährlich einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Darin muss auch ein Großteil der gesetzlich ermittelten Qualitätsergebnisse der Klinik enthalten sein. Da dies in der Regel in tabellarischer Form und ohne Erläuterungen geschieht, sind diese Auswertungen für Laien kaum verständlich. Außerdem fällt der Vergleich mit anderen Krankenhäusern sehr schwer.

Freiwillige Transparenz der Krankenhäuser

Im Bremer Krankenhausspiegel haben sich 14 Kliniken zusammengetan, um ihre Qualitätsdaten, Leistungen und Angebote in verständlicher und leicht lesbarer Form den Patienten näherzubringen. Die Inhalte dieser Website sind von allen Kliniken gemeinsam erstellt worden; die Qualitätsergebnisse stammen von unabhängigen Prüfgremien. Die vollständige Liste aller beteiligten Kliniken und Projektpartner sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auch in der Navigationsleiste links unter den Punkten Krankenhausportraits A-Z und Projektpartner.